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                                              26.10.2020                                                                             Liebe Kunden und Angehörige

Aufgrund der stetig steigenden Zahlen an SARS-COV-2INFEKTIONEN; WURDE DURCH DAS Bundesgesundheitsministerium erlassen, dass nun auch nach Landesrecht anerkannte Angebote zu Unterstützung im Alltag

  • Symptommonitoring
  • Sowie Schnelltests auf SARS-COV-2 (PoC- Antigentest)
  • beiLeistungsempfängern und leistungserbringenden Personen durchführen müssen.

In der Umsetzung bedeutet dies, dass vor Beginn unserer Tätigkeit in Ihrem Haushalt jeweils relevante Symptome (z.B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur oder allgemeine Schwäche) angefragt und auch dokumentiert werden müssen. In Kürze wird auch kontaktlose Messen der Körpertemperatur mit einem Infrarot-Thermometer erfolgen. Im Falle von leichten Beschwerden wird ein PoC- Antigentest/Schnelltest durchgeführt. Dies erfolgt durch den Arzt. Bei positivem Ergebnis wird das örtliche Gesundheitsamt informiert. Bei stärkerer Symptomatik wird durch das Gesundheitsamt die Durchführung eines PCR-Tests initiiert.

Zur Erhebung des evtl. Symptome werden wir eine Dokumentation vor Ort lassen.

Sollten Sie o.g. Verfahrensweise nicht wünschen oder möchten unter den begebenden Umständen unsere Unterstützung nicht in Anspruch nehmen, teilen Sie uns schriftlich mit.

Bleiben Sie Gesund.

                                                        Ihr ABS-Seniorenbetreuung- Team

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